Grundsätze

Dienstleistungen können erbracht oder angefordert werden. Eine Mitgliedschaft im Verein ist dabei Voraussetzung.
Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen vermittelt, die sich im Rahmen von Nachbarschaftshilfe bewegen.
Der Verein kann die Vermittlung ablehnen, wenn die nachgefragte Dienstleistung unzumutbar ist, von kommerziellen Interessen bestimmt wird oder gegen allgemein anerkannte moralische Prinzipien verstösst.
Der Verein verpflichtet sich zur absoluten Diskretion.