Grundsätze
Dienstleistungen können
erbracht oder angefordert werden. Eine Mitgliedschaft im Verein ist dabei Voraussetzung.
Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen vermittelt, die sich im Rahmen von
Nachbarschaftshilfe bewegen.
Der Verein kann die Vermittlung ablehnen, wenn die nachgefragte Dienstleistung
unzumutbar ist, von kommerziellen Interessen bestimmt wird oder gegen allgemein anerkannte moralische Prinzipien verstösst.
Der Verein verpflichtet sich zur absoluten Diskretion.